Die etwas andere Hundeschule!

Die HundeErklärer Claudia Dahmer

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 15.02.2021)


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen „Die HundeErklärer Claudia Dahmer“ (nachfolgend „Trainer“) und den Teilnehmern.

 

I. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

1. Zwischen dem Trainer und dem Teilnehmer kommt ein Vertrag durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung, per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf dem Internetauftritt des Trainers zustande.

2. Laufzeit des Vertrages, zeitlicher Umfang und Ort der Leistung werden vertraglich vereinbart.

3. Der Vertrag bezieht sich auf das Training mit einem konkret zu benennenden Hund.

4. Die Höhe der Vergütung ist der jeweils aktuellen Preisaufstellung auf der Internetseite des Trainers zu entnehmen. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist fällig und zahlbar sieben Tage nach Vertragsunterzeichnung, spätestens aber vor Beginn der ersten Trainingseinheit.

5. Terminabsagen

a) Bei Terminabsagen von Einzel-Trainingseinheiten werden folgende Stornogebühren erhoben:

bei Stornierung bis spätestens

3 Werktage vor der Trainingseinheit keine,

2 Werktage vor der Trainingseinheit 50 % der vereinbarten Vergütung,

danach 100 % der vereinbarten Vergütung.

Die Stornogebühr entfällt, wenn der Termin anderweitig vergeben und durchgeführt wurde.

b) Bei Fernbleiben von einer oder mehreren Gruppen-Trainingseinheiten bleibt der Vergütungsanspruch des Trainers bestehen.

6. Verspätungen des Teilnehmers gehen zu seinen Lasten und berechtigen nicht zu einer Minderung des Vergütungsanspruchs.

7. Der Trainer kann einzelne Trainingseinheiten nach rechtzeitiger Ankündigung, insbesondere wegen ungünstiger Wetterbedingungen oder Krankheit des eingeteilten Trainers absagen. Die Trainingseinheit wird dann zu einem späteren Termin nachgeholt.

8. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Einteilung eines konkreten Trainers.

II. Pflichten des Trainers

1. Der Trainer unterrichtet den Teilnehmer und den teilnehmenden Hund insbesondere hinsichtlich der Kommunikation miteinander, mit anderen Hunden, der Vermittlung von Signalen, des Sozial- und Gruppenverhaltens und der Erziehung allgemein - je nach Trainingsstand und -einheit.

2. Ein Trainingserfolg ist seitens des Trainers nicht geschuldet – zumal der Trainingserfolg maßgeblich von der Umsetzung des Erlernten außerhalb des Trainings, also außerhalb des Einflussbereichs des Trainers, abhängt.

3. Der Trainer ist berechtigt, die Ausgestaltung der Trainingseinheiten den jeweiligen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder Auflagen anzupassen.

 

III. Pflichten des Teilnehmers

1. Der Teilnehmer sichert zu, dass er Halter oder Bevollmächtigter des Halters des teilnehmenden Hundes ist. Dies ist auf Verlangen des Trainers durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachzuweisen.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Trainer über eventuell bestehende behördliche Auflagen bzgl. der Haltung seines Hundes zu informieren.

 3. Der Teilnehmer sichert zu, alle öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Führen des teilnehmenden Hundes zu erfüllen. Dies ist dem Trainer auf Verlangen durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachzuweisen.

4. Die teilnehmenden Hunde müssen behördlich gemeldet, gechipt oder tätowiert, geimpft (Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut) und entwurmt sein. Auf Verlangen hat der Teilnehmer dies dem Trainer nachzuweisen. Außerdem muss der Hund eine gültige Hundesteuermarke tragen.

5. Für den teilnehmenden Hund muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Dies ist dem Trainer auf Verlangen nachzuweisen.

6. Der Teilnehmer sichert zu, dass ihm nicht bekannt ist, dass sein teilnehmender Hund an einer ansteckenden Krankheit oder Seuche leidet. Sollte sich eine solche während der Dauer des Vertrages ergeben, so unterrichtet der Teilnehmer den Trainer hiervon unverzüglich und darf am weiteren Training nicht mehr teilnehmen. Hat ein teilnehmender Hund nachweislich während einer Trainingseinheit einen anderen teilnehmenden Hund mit einer ansteckenden Krankheit infiziert, trägt der Teilnehmer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung der angesteckten Hunde. Dies gilt nicht für Fälle, in denen der Teilnehmer die Erkrankung seines Hundes zum Zeitpunkt der Trainingseinheit weder kannte noch hätte kennen müssen; in diesem Fall bleibt der Teilnehmer jedoch auch nach Ende der Trainingseinheit verpflichtet, den Trainer unverzüglich nach entsprechender Kenntnis über die bestehende Krankheit zu informieren. Diese Haftungsvereinbarung gilt ausdrücklich auch zugunsten der übrigen Teilnehmer.

7. Der Teilnehmer unterrichtet den Trainer, wenn seine teilnehmende Hündin läufig ist. Es liegt im Ermessen des Trainers, ob die betreffende Hündin in dieser Zeit weiter am Training teilnehmen darf.

8. Der Teilnehmer versichert, den Trainer über jegliche Verhaltensauffälligkeiten des teilnehmenden Hundes, insbesondere Aggressivität, Ängstlichkeit oder Stressanfälligkeit vollständig zu unterrichten und entsprechende Fragen des Trainers vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Gleiches gilt für Erkrankungen, insbesondere chronische Erkrankungen.

9. Der Teilnehmer darf nur nach jeweiliger Erlaubnis des Trainers eine Begleitperson (auch Kinder) zum Training mitbringen. Wird die Erlaubnis erteilt, so gelten für diese Person dieselben Pflichten wie für den Teilnehmer selbst. Die Erlaubnis steht im freien Ermessen des Trainers; sie kann auf eine bestimmte Begleitperson oder eine bestimmte Gruppe von Begleitpersonen beschränkt sein.

10. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen des Trainers Folge zu leisten und den ihm nach Maßgabe der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Regelungen obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt der Teilnehmer wiederholt und trotz Abmahnung gegen diese oder andere nebenvertragliche Pflichten, ist der Trainer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

11. Der Trainer behält sich vor, Trainingseinheiten abzubrechen oder / und einzelne Teilnehmer mit ihrem teilnehmenden Hund auszuschließen, wenn dies auf Grund gesundheitlicher Probleme des teilnehmenden Hundes oder aggressiver Verhaltensweisen des teilnehmenden Hundes zur Sicherheit der anderen Teilnehmer und ihrer Hunde geboten erscheint oder aus anderen in dem einzelnen teilnehmenden Hund oder der jeweiligen Zusammensetzung der Hundegruppe liegenden Gründen. Sofern der Ausschluss aus Gründen erfolgt, die im Verhalten des Teilnehmers oder im Verhalten oder Zustand des teilnehmenden Hundes liegen, bleibt der Vergütungsanspruch des Trainers bestehen.

 IV. Außerordentliche Kündigung

Ein gesetzliches Recht des Trainers oder Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt unberührt.

 

V. Hilfsmittel

1. Die Art und Weise des Hundetrainings bestimmt der Trainer.

2. Gleiches gilt für die Anwendung von Hilfsmitteln. Untersagt ist insbesondere die Nutzung von Würge- und Stachelhalsbändern und sonstigen Hilfsmitteln, deren Verwendung nach Auffassung des Trainers nicht artgerecht ist.

3. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Maßgaben oder gegen tierschutzrechtliche Vorgaben liegt ein wichtiger Grund im Sinne von Ziff. IV vor, der den Trainer zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 VI. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung des Trainers für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es

läge bei Körperschäden eine vorsätzliche oder fahrlässige, bei Sachschäden eine vorsätzliche

oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Trainers oder seines Erfüllungsgehilfen vor.

 VII. Datenschutz

1. Der Trainer erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers selbst im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses.

2. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Trainer auf Verlangen die ihm vorliegenden personenbezogenen Daten gegebenenfalls auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen weitergeben muss.

3. Der Teilnehmer wird weiter darauf hingewiesen und ist damit einverstanden, dass der Trainer die Daten des Teilnehmers auch an andere Teilnehmer weitergibt, wenn diese (oder ihr Hund) im Rahmen des Trainings einen Schaden erleiden, für den der Teilnehmer gegebenenfalls haftet.

4. Die Teilnehmer dürfen nur nach vorheriger Einwilligung des Trainers und aller anderen Anwesenden Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen fertigen. Diese dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt und nicht veröffentlicht werden.

 VIII. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als solchen sowie die ihrer übrigen Bestimmungen unberührt.

 IX. Widerruf

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierfür gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.

 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem uns (Die Hundeerklärer Claudia Dahmer, Arolser Str. 21, 34471 Volkmarsen, Tel.: 05693 9919489, E-Mail: info@diehundeerklaerer.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 Muster-Widerrufsformular

An

Die HundeErklärer Claudia Dahmer

Arolser Str. 21

34471 Volkmarsen

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Teilnahme am Hundetraining

gemäß Vertrag vom ____________.

Name des/der Teilnehmer(s)

Anschrift des/der Teilnehmer(s)

Unterschrift des/der Teilnehmer(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum ___________

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram